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ambulanter Handel

Betriebsform des Handels, bei der der Verkauf nicht an festen Standorten, z. T. auch ohne offene Verkaufsstellen erfolgt. - Gegensatz: stationärer Handel. - Formen: Hausierhandel, Hökerhandel, Markthandel (Meßhandel) einschließlich Straßenhandel, Wandergewerbe, Wochenmärkte. Oft als fliegende Händler bezeichnet. ambulanter Handel H. ist auch bei manchen Formen des kollektierenden Großhandels möglich (Aufkaufhandel). - Rechtlich: Vgl. Reisegewerbe.

 

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