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ambulante Versicherung

aus der Mode gekommene Bezeichnung für eine mögliche Vereinbarung zum Versicherungsort der Feuer-Sachversicherung (vgl. dort IV) und verwandter Sachversicherungen. ambulante Versicherung V. bedeutet, daß für die Versicherung beweglicher Sachen an mehreren (individuell bestimmten) Orten von vorneherein nur eine Gesamt-Versicherungssumme deklariert wird.

 

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