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Zielbeziehungen

1. Vertikale Z.: Beziehung von Zielen mit Mittelcharakter. Sie können nach anderen Zielen hinterfragt werden. Beispiel: Ziel Abbau von Subventionen kann Mittel sein für Steigerung des Wirtschaftswachstums. - 2. Horizontale Z.: a) Logische Z.: (1) Zielidentität: Verschiedene Ziele, die sich bei genauer Analyse inhaltlich nicht voneinander unterscheiden, z. B. Geldwertstabilität und Inflationsbekämpfung. (2) Zielantinomie (Zielunvereinbarkeit): Die Verfolgung eines Ziels negiert die Erreichung eines oder mehrerer anderer Ziele, z. B. Autarkie und Wahrnehmung der Vorteile aus internationaler Arbeitsteilung. - Voraussetzung für die gleichzeitige Verfolgung mehrerer wirtschaftspolitischer Ziele ist die logische Vereinbarkeit der Ziele. b) Empirische (technologische) Z.: Beziehungen, die entstehen, wenn Instrumente zur Erreichung eines Ziels eingesetzt werden und sich daraus Nebenwirkungen ergeben, die die Erreichung anderer Ziele beeinflussen. Formen: (1) Zielkomplementarität: Die Nebenwirkungen begünstigen die Erreichung anderer Ziele. (2) Zielneutralität: Die Nebenwirkungen lassen die Verfolgung anderer Ziele unberührt. (3) Zielkonflikt: Die Nebenwirkungen beeinträchtigen die Verfolgung anderer Ziele; sie erschweren wirtschaftspolitische Entscheidungen, weil sie Abwägungsprobleme aufwerfen und einen bestmöglichen Kompromiß erfordern.

 

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