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Zeichnungsbedingungen

Emissionsbedingungen, nähere Modalitäten einer Neu-Emission hinsichtlich Nominalzinsfluß, Zeichnungskurs, Tilgung oder Rückzahlung etc.; bei neuemittierten Aktien entsprechend Betrag, Bezugskurs, Bezugsfrist etc. Zeichnungsbedingungen werden meist in einem Prospekt, einer Zeichnungseinladung, auch in der Presse, bekanntgegeben. - Vgl. auch Zeichnen.

 

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