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Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung für globale Umweltveränderungen (WBGU)
1. Allgemein: von der Bundesregierung am 8. 4. 1992 ins Leben gerufenes unabhängiges interdisziplinäres Expertengremium zur periodischen Begutachtung der globalen Umweltveränderungen und ihrer Auswirkungen. - 2. Der WBGU besteht aus bis zu zwölf Mitgliedern, die über besondere Kenntnisse und Erfahrungen bezügl. der globalen Umweltprobleme verfügen müssen, je zur Hälfte natur- und gesellschaftswissenschaftliche Disziplinen vertreten und gemeinsam von den Bundesministern für Forschung und Technologie bzw. Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für vier Jahre berufen werden (Wiederberufung möglich). - 3. Aufgaben: Der Beirat legt der Bundesregierung jährlich ein Gutachten vor und kann von ihr mit Sondergutachten beauftragt werden. Das weitgefächerte Aufgabenfeld umfaßt z. B. globale Umweltveränderungen auf den Gebieten Klima, Ozonabbau, Tropenwälder und sensible terrestrische Ökosysteme, aquatische Ökosysteme, Artenvielfalt, Wasserverschmutzung und -verknappung, Degradierung der Böden, sozioökonomische Folgen globaler Umweltveränderungen. Die natürlichen und die anthropogenen Ursachen sowie insbes. die Rückkopplungseffekte sind Berichtsgegenstand ebenso wie nationale und internationale Forschung und das Aufzeigen von Forschungsdefiziten, Fehlentwicklungen und nationalen und internationalen Handlungsmöglichkeiten. Auch ethische Aspekte der globalen Umweltprobleme sind zu berücksichtigen. - Vgl. auch Globalisierung, Interdisziplinarität.
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