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Wirtschaftsstraftaten
1. Begriff: Den einzelnen, aber auch die Volkswirtschaft schädigende Straftaten nach der Konkurs- und Vergleichsordnung (ab dem 1.1.1999 Insolvenzordnung Konkursdelikte), dem Wettbewerbs-, Gesellschafts-, Bank- und Kreditwesenrecht sowie nach dem Außenwirtschafts-, Devisen-, Steuer- und Zollrecht (z. B. Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Bankrott, Schuldnerbegünstigung, Veruntreuung). - 2. Verfolgungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft; zur Aburteilung sind als Spezialspruchkörper Wirtschaftsstrafkammern eingerichtet.
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