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Wirtschaftsrecht

ein in der Abgrenzung uneinheitlicher Bergriff. Das Wirtschaftsrecht umfaßt die Gesamtheit der Vorschriften über die selbständige Erwerbstätigkeit bei den Banken, in der Industrie, im Verkehr und in den freien Berufen. Zum Wirtschaftsrecht gehören v. a. Vorschriften über die Zulassung zu den genannten Berufen, über die Wirtschaftslenkung, die Marktordnung, das Preisrecht, die Wirtschaftsförderung mit den entsprechenden Subventionen; ferner die Normen zu den Wettbewerbsbeschränkungen und den wirtschaftlichen Organisationen sowie das Außenwirtschaftsgesetz. Zum Wirtschaftsrecht i. w. S. gehört auch das EG-Recht und das Recht der Internationalen Wirtschaftsorganisationen.

 

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