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Wiederanlaufkosten

Kosten, die mit der Wiederinbetriebnahme von Betrieben, Produktionsbereichen oder Betriebsmitteln verbunden sind, die vorübergehend stillgelegt waren; z. B. Kosten für Einarbeitung von neuem Personal, Kosten für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft. Wiederanlaufkosten können, müssen aber nicht abhängig von der Stillstandsdauer sein; sie müssen bereits bei der Entscheidung über eine evtl. Stillegung berücksichtigt werden (Stillstandskosten).

 

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