Bereitschaft des Betriebes, im Rahmen einer gegebenen Kapazität eine Produktionsleistung zu erbringen. Die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft verursacht fixe Kosten (Bereitschaftskosten). Zu beachten ist die Sicherung der Betriebsbereitschaft auch aller Neben- und Hilfsbetriebe, die zur Durchführung der Hauptproduktion erforderlich sind; sie zwingt häufig zur Beibehaltung von Vor- und Hilfsbetrieben, auch wenn deren Vollausnutzung nicht sichergestellt ist und ihre Leistungen bei Fremdbezug billiger beschafft werden könnten (z. Betriebsbereitschaft eigener Transportapparat).