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Wettbewerbsabrede

für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer getroffene, diesen in der freien Berufsausübung beschränkende Vereinbarung. Nach der Rechtsprechung des BAG gelten die §§ 74 ff. HGB analog für alle Arbeitnehmer. - Vgl. im einzelnen Wettbewerbsverbot II.

 

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