Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

wesentliche Beteiligung

Begriff des Einkommensteuerrechts. wesentliche Beteiligung B. ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige an einer Kapitalgesellschaft zu mehr als einem Viertel unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. - Rechtsfolgen: Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von w. B. im Privatvermögen gehören, soweit sie über Freibeträge des § 17 III EStG hinausgehen, zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre wesentlich beteiligt war (§ 17 EStG). Sie unterliegen jedoch nicht der Gewerbesteuer.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
wesentliche Bestandteile
Wesentlichkeit

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Kommunalbetrieb | Wareneingangsbuch | Meldebestand | Central Bank of Ireland | Arbeitsplatzmitbestimmung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum