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Wertrecht-Anleihe
Wertschriften-Anleihe, stücklose Anleihe des Bundes und seiner Sondervermögen; 1972 erstmalig emittiert. Der gesamte Anleihebetrag wird bei den W.-A. auf den Namen einer Wertpapiersammelbank im Bundesschuldbuch eingetragen; entsprechend auch als Bucheffekten bezeichnet. Die entstandene Sammelschuldbuchforderung bildet die Grundlage für den Wertpapiergiroverkehr. Durch Übertragung von Anleihen an der Sammelschuldbuchforderung werden Einzelrechte aus der W.-A. gehandelt. Anleger erhält üblichen Depotauszug von seiner Bank, der seinen Miteigentumsanteil am Girosammelbestand ausweist. Für den Anleger entfällt die Möglichkeit des Erwerbs im Rahmen des Tafelgeschäfts und die private Aufbewahrung, Wertrechte. - Notierung: Sie sind in den Kursblättern besonders gekennzeichnet. - Kosten: Ihre Ausgabe ist für den Emittenden mit geringeren Kosten verbunden. - Steuern: W.-A. sind börsenumsatzsteuerpflichtig.
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