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Warenlombard

Kreditgewährung gegen Verpfändung von Waren. Die verpfändeten Waren werden von der kreditgebenden Bank in Verwahrung genommen (wegen der dazu erforderlichen Lagerräume selten), beim Kreditnehmer unter Mitverschluß der Bank gelagert oder in einem Lagerhaus eingelagert, derart, daß nur unter Zustimmung der Bank darüber verfügt werden darf. - Bedeutung: Der Warenlombard hat stark abgenommen zugunsten der Kreditgewährung gegen Sicherungsübereignung der Ware (kein Warenlombard im eigentlichen Sinn). - Vgl. auch Lombardkredit.

 

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