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Mitverschluß
Vereinbarung bei Verpfändung von Waren (insbes. schwer transportablen). Von den zwei Verschlüssen des Verwahrungsraums kann einer nur vom Verpfänder, der andere nur vom Pfandgläubiger geöffnet werden. - Mitverschluß besteht auch bei der Vermietung von Schließfächern durch die Banken.
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