Teilgebiet der Mathematik mit hoher Anwendungsbedeutung für die Wirtschaftswissenschaften. Gegenstand sind die Gesetzmäßigkeiten unter den zufälligen Ereignissen. Grundbegriff ist die Wahrscheinlichkeit. Die Wahrscheinlichkeitsrechnung ist auf drei Axiome gegründet: 1. Jedem zufälligen Ereignis A ist eine bestimmte Zahl W(A), also eine Wahrscheinlichkeit zugeordnet, die > 0 ist. 2. Die Wahrscheinlichkeit des sicheren Ereignisses ist 1. 3. Die Wahrscheinlichkeit dafür, daß eines von endlich oder abzählbar unendlich vielen unvereinbaren Ereignissen eintritt, ist gleich der Summe der Wahrscheinlichkeiten dieser Ereignisse, also
Auf diese Axiome lassen sich alle Sätze der Wahrscheinlichkeitsrechnung zurückführen. Die konkrete Festlegung von Wahrscheinlichkeiten erfolgt gem. der verschiedenen Wahrscheinlichkeitsauffassungen.