Pläne, Zeichnungen, Skizzen, Modelle, Manuskripte u. ä., die als Produktionsunterlage dienen. - Zollrechtliche Behandlung: Der in Vorlagen eines im Zollgebiet ansässigen Auftraggebers, nach denen im AuslandWaren angefertigt werden, verkörperte Wert geistiger Leistungen wird bei der Verzollung der eingeführten Waren insofern berücksichtigt, als der Zoll lediglich auf der Grundlage des üblichen Entgelts für die Fertigung einschl. der Lieferungskosten berechnet wird. Die Zollermäßigung bedarf der vorherigen zollamtlichen Zusage (§ 26 ZG).