Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Vorlagen

Pläne, Zeichnungen, Skizzen, Modelle, Manuskripte u. ä., die als Produktionsunterlage dienen. - Zollrechtliche Behandlung: Der in Vorlagen eines im Zollgebiet ansässigen Auftraggebers, nach denen im Ausland Waren angefertigt werden, verkörperte Wert geistiger Leistungen wird bei der Verzollung der eingeführten Waren insofern berücksichtigt, als der Zoll lediglich auf der Grundlage des üblichen Entgelts für die Fertigung einschl. der Lieferungskosten berechnet wird. Die Zollermäßigung bedarf der vorherigen zollamtlichen Zusage (§ 26 ZG).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Vorkostenstelle
Vorlagenfreibeuterei

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Währungsarbitrage | merchant banks | KR-Sprachen | Stabilitätspolitik | Werbewirkung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum