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Vollstreckungstitel
Schuldtitel, die Zwangsvollstreckung ermöglichende Urkunde. - Wichtigste V.: Rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil (vorläufige Vollstreckbarkeit), Arrest, einstweilige Verfügung, Vollstreckungsbescheid, Schiedsspruch, Prozeßvergleich, Kostenfestsetzungsbeschluß, vollstreckbare Urkunde, Zuschlagsbeschluß bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken, Auszug aus der Konkurstabelle oder dem Gläubigerverzeichnis (§ 794 ZPO).
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