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volle Deckung
Deckungsform der ADS Güterversicherung 1973 i. d. F. von 1984 (Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen (ADS)), die eine Allgefahren-Deckung ist. Die v. D. versichert Verlust sowie Beschädigung als Folge aller Gefahren, außer den einzeln genannten vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Gefahren. Wesentlich ist die v. D. im Fall von Beschädigungen (z. B. Nässe, grobe Ladungsbehandlung) sowie Diebstahl; deshalb insbes. für empfindliche Transportgüter (z. B. hochtechnisierte) gewählt. Die v. D. entspricht im Versicherungsumfang der Deckungsform (A) der Institute Cargo Clauses.
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