1. Begriff: Vom Institute of London Underwriters herausgegebene Transportversicherungsbedingungen, nach denen auch bei Versicherern mit Geschäftssitz außerhalb Großbritanniens Transportversicherung abgeschlossen werden kann. - 2. Arten: a) I.C.C. für Kaskoversicherung. b) I.C.C. für Kargoversicherung, letztere sind am bekanntesten: (1) I.C.C. (A): Allgefahren-Deckung, die materiell der vollen Deckung entspricht. (2) I.C.C. (B): Versicherungsschutz besteht bei einer ganzen Anzahl genannter Elementarereignisse. (3) I.C.C. (C): Mindestdeckung, die nur bei einigen genannten Elementarereignissen Versicherungsschutz bietet. (4) InstituteCommodity Trades Clauses: Auf spezielle Versandformen oder Güter (z. B. Holz, Kohle, Erdöl, Luftgüter, Getreide, Kühlgut) abgestellte Warentransport-Versicherungsbedingungen.