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Verteilungstermin

im Zwangsversteigerungsverfahren gerichtlicher Termin, in dem der Ersteher nach Zuschlag das Bargebot zu zahlen hat. Dieser Betrag (Versteigerungserlös) tritt für die Anspruchsberechtigung an Stelle des Grundstücks. Maßgebend für die Verteilung ist Rang der Rechte nach §§ 10 ff. ZVG; dazu Aufstellung des Teilungsplans.

 

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