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Versicherungsverlauf
in der gesetzlichen Rentenversicherung vom zuständigen Versicherungsträger erstellter Nachweis über die gespeicherten Daten. - Der erste übersandte Versicherungsverlauf hat in zeitlicher Reihenfolge alle für den Versicherten gespeicherten Beitrags-, Ersatz- und Ausfallzeiten ohne Rücksicht auf ihre Anrechenbarkeit zu enthalten. Die folgenden Versicherungsverlauf können sich auf noch nicht mitgeteilte Daten beschränken. - Der Versicherungsverlauf ist vom Versicherten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und aufzubewahren. Nach Ablauf von zehn Jahren nach Ausstellung des Versicherungsverlauf können die darin enthaltenen Versicherungszeiten von den Trägern der Rentenversicherung nicht mehr beanstandet werden; Berichtigungen zugunsten des Versicherten sind nicht ausgeschlossen. - Der Versicherungsverlauf ist Versicherten nach Vollendung des 43. Lebensjahrs mindestens alle sechs Jahre zu übersenden. Vor Vollendung des 43. Lebensjahrs wird ein Versicherungsverlauf nur auf Antrag erteilt; ein erster Versicherungsverlauf war jedoch spätestens bis zum 31. 12. 1986 zu übersenden, frühestens jedoch nach Ablauf von fünf Kalenderjahren seit dem Eintritt in die Versicherung (§ 17 der 2. Datenerfassungs-VO - DEVO).
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