1. Begriff: SystematischeVorbereitung und Durchführung von Entscheidungsprozessen zur Gestaltung von (einzelwirtschaftlichen) Verkehrsabläufen (z. B. Fahrplangestaltung, Tourenplanung) oder (gesamtwirtschaflichen) Verkehrs(teil)systemen. - 2. Ziele: Die einzelwirtschaftliche Verkehrsplanung dient der Effizienz- oder Qualitätssteigerung bzw. Kostensenkung von Logistikprozessen. Die gesamtwirtschaftliche Verkehrsplanung verfolgt neben der Erhöhung der einzelwirtschaftlichen Effizienz (verkehrspolitische Ziele) auch wachstums-, regional-, sozial-, umwelt-, energie-, sicherheitspolitische und andere sektorfremde Ziele unter Beachtung von Haushaltsrestriktionen. - 3. Gegenstand: In der Bundesrep. D. ist die Planung der Verkehrsabläufe den Verkehrsunternehmen überlassen, während sich staatliche Institutionen vor allem mit der Planung der Verkehrsinfrastruktur (Verkehrspolitik) befassen. So stellte der Bundesverkehrsminister für den Zeithorizont 2010 den Bundesverkehrswegeplan 1992 auf, in dem die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Verkehrsprojekte und die erwarteten Ausgaben aufgeführt werden; Länder und Kommunen stellen für ihren Zuständigkeitsbereich vergleichbare Generalverkehrspläne auf (Verkehrspolitik IV).