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Vergeltungszoll
Kampfzoll, Retorsionszoll, Zoll, der in Erwiderung auf eine Optimalzollpolitik eines anderen Landes eingeführt wird. Dieser Zoll wirkt für sich genommen (d. h. bei gegebenem Zollsatz des anderen Landes) wie ein Optimalzoll, also wohlfahrtsverbessernd zulasten des anderen Landes, welches darauf seinerseits mitunter wieder mit einer Vergeltung in Form einer weiteren Zollerhöhung reagieren wird (Zollkrieg). Das Endergebnis einer solchen Entwicklung ist im Vergleich Freihandel zumindest für ein Land, möglicherweise aber auch für beide Länder, eine Wohlfahrtsverschlechterung. Deshalb wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in Form des GATT ein Rahmen für multilaterale Liberalisierung geschaffen. - Vgl. auch Handelspolitik.
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