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verbundene Versicherung

kombinierte Versicherung, Versicherung, die aufgrund eines Versicherungsantrags und unter Anwendung einheitlicher Versicherungsbedingungen (Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)) eine Mehrzahl von verschiedenen, ursprünglich selbständigen Einzelversicherungen zusammenfaßt. Ausfertigung nur eines Versicherungsscheins; rechtlich handelt es sich um einen Versicherungsvertrag. - Beispiele: verbundene Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus, Leitungswasser und Sturm; verbundene Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser. - Anders: gebündelte Versicherung.

 

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