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Untersuchungshaft
die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen eine der Tat dringend verdächtige Person richterlich angeordnete Freiheitsentziehung. Sie soll die Anwesenheit des Beschuldigten im Strafverfahren, die ordnungsgemäße Tatsachenermittlung und die Strafvollstreckung sicherstellen. Verhaftung erfolgt aufgrund eines schriftlichen Haftbefehls des Richters, der nur bei Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr ergehen darf. - Einschränkung: Ist die Tat nur mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bedroht, darf die Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr nicht und wegen Fluchtgefahr nur bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen angeordnet werden (§ 113 StPO).
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