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Unabkömmlichstellung
UK-Stellung, Stellung eines zum Wehrdienst einberufenen Arbeitnehmers, die es erlaubt, daß der Arbeitgeber die Möglichkeit erhält, diesen für begrenzte oder ausnahmsweise unbegrenzte Zeit weiterbeschäftigen zu dürfen. Voraussetzung ist es, daß an der Weiterbeschäftigung ein Interesse der Allgemeinheit besteht und dieses bei Güterabwägung größer ist als dasjenige der Wehrpflicht. Auch anerkannte Kriegsdienstverweigerer (Zivildienst) können unabkömmlich gestellt werden.
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