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Umkehrwechsel
umgedrehter Wechsel, Scheck-Wechsel-Verfahren, Wechsel-Scheck-Verfahren. 1. Begriff: Der Käufer bezahlt eine Warenlieferung sofort (bar oder bargeldlos) unter Abzug des Skontos. Gleichzeitig läßt er zum Zweck der Refinanzierung der Zahlung vom Lieferanten einen Wechsel, den U., auf sich ziehen, akzeptiert ihn und läßt ihn von seiner Bank diskontieren. Dieses Verfahren verschafft dem Käufer einen sehr billigen Kredit; er nutzt den hohen Skonto aus und zahlt für den Kredit nur die niedrigen Diskontspesen. Der Umkehrwechsel setzt eine starke Stellung des Käufers voraus, da der Lieferant mit der Ausstellung des Umkehrwechsel ein Wechselobligo in voller Höhe der Rechnung eingehen muß. - 2. Beurteilung: a) Umkehrwechsel gilt als Warenwechsel, wenn der Zusammenhang mit einem Warenumsatzgeschäft dadurch gewahrt ist, daß der Diskontkredit zur Deckung des Kaufpreises dient und die Verfallzeit so bemessen ist, als wäre der Rechnungsbetrag auf ein bis drei Monate gestundet; ein solcher Wechsel ist auch rediskontfähig. - b) Umkehrwechsel gilt als Finanzwechsel, wenn er allein zur Geldbeschaffung dient, d. h. kein Zusammenhang mit einem Warengeschäft besteht, insbes. mit offener Verfallzeit vordatiert oder nach Abwicklung des Kaufgeschäfts ausgestellt ist.
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