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Überzeichnung
bei der Emission von Wertpapieren das Übersteigen der Summe der gezeichneten Beträge über den angebotenen Gesamtbetrag. Je nach den besonderen Umständen bzw. den von dem Emittenten mit dem Emissions-Institut oder -Konsortium getroffenen Vereinbarungen wird bei Ü. eine Erhöhung des Emissionsbetrags entsprechend den eingegangenen Zeichnungen vorgenommen, oder es findet eine beschränkte Zuteilung statt. Bei dieser können kleinere Zeichnungsbeträge bevorzugt berücksichtigt werden, eine gleichmäßige Zuteilung vorgenommen oder eine Verlosung unter den Zeichnern durchgeführt werden. Bei Ü. wird die Zeichnungsfrist häufig verkürzt (Repartierung (rep.)).
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