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Überseetratte

ein auf einen überseeischen Importeur gezogener Wechsel (Tratte), meist in mehrfacher Ausfertigung, mit den üblichen Dokumenten versehen. Die Aushändigung der Dokumente erfolgt: a) bei Sichtwechseln gegen Bezahlung der Ü.; b) bei Nachsichtwechseln gegen Akzeptierung.

 

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