ÜLG-Staaten, außereuropäische Länder oder Hoheitsgebiete, die mit einem der Mitgliedstaaten der EU "besondere Beziehungen" unterhalten (d. h. ehemalige Kolonien, Treuhandgebiete oder Übersee-Departements). Die Ü. L. u. G. sind gem. Art. 131 EG-Vertrag der EU assoziiert (Assoziierungsabkommen); deren wirtschaftliche Entwicklung ist durch die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen untereinander sowie mit der gesamten EU zu fördern.