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Überschußpolitik

Maßnahme der antizyklischen fiscal policy zur Bekämpfung von Inflation und Überbeschäftigung. Durch bewußte Überschußbildung im Staatshaushalt und Stillegung der Überschüsse bei der Notenbank wird dem Wirtschaftskreislauf Geld und damit kaufkräftige Nachfrage entzogen (vgl. auch Konjunkturausgleichsrücklage). Ü. ist nur möglich, wenn die Einnahmen steigen und stillgelegt werden oder die Staatsausgaben verringert werden können. - Gegensatz: deficit spending.

 

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