Form der Garantie, die bei Auslandsgeschäften den Zahlungs- und Devisentransfer sicherstellen soll. Transfergarantie und Zahlungsgarantie werden gemeinsam abgegeben, wenn die Garantiebank und die für Devisentransfers zuständige Institution identisch sind (z. B. im Falle von Zentral- und Staatsbanken). Sind beide Stellen nicht identisch, ist die Bankgarantie durch eine Transfergenehmigung der zuständigen Devisenbehörde zu ergänzen. - Transfergarantie durch Hermes-Kreditversicherung AG mit Bundesgarantie, auch bei Stockung von Verrechnungsabkommen.