|
|
Transferklausel
in internationalen Schuldenabkommen die Vereinbarung, daß das Schuldnerland Zinsen- und Tilgungsdienst unterbrechen kann, wenn der Transfer der fälligen Beträge seine Zahlungsbilanz ungewöhnlich belastet oder aus anderen Gründen nicht möglich ist.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|