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Tariflohnerhöhung

höhere Festsetzung des Tariflohns aufgrund eines Tarifvertrages. - Tariflohnerhöhung gem. Arbeitsvertrag: Solange der durch Tarifvertrag geregelte Lohn nicht unterschritten wird, kann der Arbeitsvertrag bestimmen, daß der kraft einzelvertraglicher Abrede höhere Lohn wegfällt oder angerechnet wird. Fehlt eine Regelung im Arbeitsvertrag, ist eine ergänzende Vertragsauslegung erforderlich. Besteht der durch einzelvertragliche Abrede höhere Lohn (Effektivlohnvorsprung) aus gesondert geregelten Zulagen, ist im Zweifel davon auszugehen, daß dem Arbeitnehmer die Zulage bei einer tariflichen Erhöhung des Grundlohns verbleibt. - Klauseln im Tarifvertrag über das Verhältnis der Tariflohnerhöhung zum Effektivlohn (z. B. "Die Tariflohnerhöhung ist effektiv zu gewähren") sind nach der Rechtsprechung unzulässig (Effektivklausel).

 

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