Spezieskauf, der eine nicht nur der Gattung nach, sondern auch individuell bestimmte Sache betrifft (z. B. Kauf eines bestimmten Konfektionsanzugs, eines gebrauchten Kraftwagens). - Ist die gelieferte Sache mangelhaft (Sachmängelhaftung), kann der Käufer nur Wandlung oder Minderung (evtl. auch Schadensersatz), dagegen nicht Lieferung einer fehlerfreien Sache (dies ist der Fall beim Gattungskauf) verlangen.