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Sterbetafel
I. Bevölkerungsstatistik/Bevölkerungswissenschaft: 1. Begriff: Beschreibung der Verminderung einer Generation von z. B. 100 000 Männern und Frauen durch Tod. Entsprechend den Sterblichkeitsverhältnissen der letzten Jahre Angabe der Zahl der Überlebenden. Zum Vergleich: 1901-10 wurden von 100 000 neugeborenen Jungen nur 70 647 20 und 43 807 60 Jahre alt, von den Mädchen 73 564 20 und 50 780 60 Jahre alt. - Eine wichtige aus Sterbetafelberechnungen hervorgehende Maßzahl ist die Lebenserwartung. - Grundlage der Sterbetafel sind alterspezifische Sterbewahrscheinlichkeiten: Wahrscheinlichkeiten, mit denen Personen im Alter x bis zum Alter x+1, gelegentlich auch im Alter x bis x+5 sterben. - 2. Arten: a) Perioden-St., deren Sterbewahrscheinlichkeiten für ein bestimmtes Kalenderjahr und - zur Vermeidung von Zufallsergebnissen - für mehrere benachbarte Kalenderjahre gelten (Regelfall); b) St., die das Sterblichkeitsrisiko bestimmter Geburtsjahrgänge im zeitlichen Längsschnitt nachzeichnen. - Gelegentlich wurde bzw. wird nach Familienstand, Nationalität, regionalen Gesichtspunkten und Todesursachen differenziert. - 3. Bedeutung: Sterbetafelberechnungen sind für die Versicherungswirtschaft (vgl. II), die soziale Rentenversicherung, die Sozialmedizin und für Bevölkerungsvorausrechnungen wichtig (Bevölkerungsmodelle).
II. Versicherungswesen: Modell in der Personenversicherung zur Beschreibung des Abbaus einer (geschlossenen) Personengesamtheit aufgrund eingetretener Todesfälle, z. B. in der Lebensversicherung Anzahl von 100 000 Neugeborenen, die ein jedes ganzzahliges Alter zwischen ein und hundert Jahren erleben. Gelegentliche Anpassung der Sterbetafel sind aufgrund der allmählich sinkenden Sterblichkeit, z. B. in der Lebensversicherung üblich. Aus der Sterbetafel sind die für die Kalkulation bedeutsamen Sterbewahrscheinlichkeiten ableitbar.
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