Kreditinstitute (Banken), die sich im Rahmen des Bankgeschäfts besonderen Aufgaben widmen. - Sie können sich beschränken auf: 1. Einen bestimmten Kundenkreis, indem sie die Einlagen nur oder doch überwiegend aus einer bestimmten Bevölkerungsschicht sammeln oder Kredite an bestimmte Kreise gewähren (Landwirschaftsbanken); Geschäftstätigkeit als Branche- und Konzernbanken. - 2. Einen Spezialzweig des Bankgeschäfts: a) Realkreditbanken, spezialisiert in Institute für städtische und landwirtschaftliche Grundstücksbeleihung, Schiffshypothekenbanken, Teilzahlungsbanken, Bausparkassen, Postbank u. a.; b) Absatzfinanzierungsinstitute; c) Institute des Abrechnungsverkehrs u. a. - Der Begriff der Spezialbanken ist in der Statistik der Deutschen Bundesbanken ungebräuchlich. - Anders: Banken mit Sonderaufgaben. - Gegensatz: Universalbanken.