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Sozialcharta

Sozialcharta der EU: Der Europäische Rat hat 1989 gegen die Stimme Großbritanniens eine Gemeinschaftscharta der Sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer beschlossen. In diesem Dokument wurde die bisherige sozialpolitische Rolle der Gemeinschaft festgeschrieben und die Absicht zum Ausdruck gebracht, daß der wirtschaftliche Integrationsprozeß auch von einer Weiterentwicklung der gemeinschaftlichen Sozialpolitik begleitet sein soll. - Die Sozialcharta hat keine rechtlichen Bindungswirkungen und stellt lediglich eine politische Absichtserklärung dar.

 

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