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Sicherheitsbestand

eiserner Bestand, Vorratsmenge, durch die unter Einbeziehung statistischer Wahrscheinlichkeit potentielle Entnahmeüberschreitungen, Überschreitungen der Beschaffungszeit/Lieferzeit, Fehler hinsichtlich der Lieferungsbeschaffenheit ausgeschlossen werden können. - Bewertung des eisernen Bestandes als zusammengefaßter Posten von Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens mit Festwerten unter unverändertem Bilanzansatz in aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren ist unter bestimmten Voraussetzungen (Einzelheiten vgl. Festwert) handels- und steuerrechtlich anerkannt. Die ggf. mit dem eisernen Bestand betriebspolitisch angestrebte Substanzerhaltung kann durch Festbewertung beim eisernen Bestand (zur Vermeidung von Scheingewinnen durch Preissteigerungen) nur in den engen Grenzen des Festwertverfahrens erreicht werden.

 

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