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Schadensdiskontierung

Veranschlagung eines Umweltschadens durch den Verursacher zu einem geringeren als dem tatsächlichen Wert. Die Schadensdiskontierung ist eine Auswirkung der Unvollkommenheit von Instrumenten zur Internalisierung externer Effekte. Schließt z. B. das Umwelthaftungsrecht aus, daß die Geschädigten bestimmte Schadensarten, z. B. immaterielle Schäden, geltend machen, so liegt die von den Verursachern in die Rentabilitätsrechnung eingestellte Schadensersatzzahlung unter den tatsächlichen Schäden. Die Schadensdiskontierung führt dazu, daß die schädigende Aktivität volkswirtschaftlich auf einem zu hohen Niveau ausgeübt wird.

 

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