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Rehabilitationsangleichungsgesetz (RehaG)
Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation v. 7. 8. 1974 (BGBl I 1881) m. spät. Änd. - Inhalt: Das RehaG enthält neben der Angleichung der Rechtsvorschriften der einzelnen Rehabilitationsträgergruppen eine Reihe allgemeiner, für alle Träger geltender Grundsätze. Wichtigste Neuregelungen: a) Einheitliche Sachleistungen für medizinische und berufliche Maßnahmen, b) einheitliche Ausrichtung der ergänzenden Leistungen, c) einheitliche Ausrichtung des Übergangs- und Krankengeldes, d) Dynamisierung des Übergangs- und Krankengeldes, e) einheitliche soziale Sicherung der Behinderten während der Maßnahmen zur Rehabilitation, f) einheitliche Grundsätze für das Rehabilitationsverfahren, g) Anspruch des einzelnen auf Auskunft und Beratung durch die Rehabilitationsträger, h) vorläufige Leistungen, i) Einbeziehung der gesetzlichen Krankenversicherung in den Kreis der Rehabilitationsträger, j) Verpflichtung der Ärzte zur Mitteilung über Behinderungen an die Krankenkassen.
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