Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Rechtsweggarantie

grundrechtliche Verbürgung, nach der für jedermann, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt ist, der Rechtsweg offen steht (Art. 19 IV GG). - Ausnahme gem. Art. 10 II GG bei Verletzung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, wenn Gesetz dies bestimmt und von Volksvertretung berufenes Organ an Stelle des Rechtsweges tritt. - Vgl. Briefgeheimnis. Die Rechtsweggarantie garantiert einen effektiven Rechtsschutz, eröffnet jedoch keinen Anspruch auf mehr als eine gerichtliche Instanz.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Rechtsweg
Rechtswidrigkeit

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Last der Staatsverschuldung | Deduktion | Außenwanderung | Laptop | ENEA
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum