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Prämienanpassungsklausel
Versicherungsvertragsklausel, die den Versicherer berechtigt oder verpflichtet, die Prämie an veränderte Mittelbedarfe anzupassen. Die Veränderung des Mittelbedarfs wird für die betroffenen Versicherungszweige mit Hilfe unterschiedlicher Maßgüter (Schadenzahlungen, Schadendurchschnitte, Schadenquoten, Preisindizes), teilweise durch unabhängige Treuhänder, festgestellt. Für die Umsetzung der Maßgutbewegungen in Prämienanpassungen enthalten die verschiedenen Anpassungsklauseln Einzelregelungen. - Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers: Der Versicherungsnehmer kann bis und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen, sofern sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht ändert (§ 31 VVG). - Prämienanpassungsklausel wälzen das versicherungstechnische Risiko partiell auf die Versicherungsnehmer ab.
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