Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Pflegekinder

Personen, die zu Pflegeeltern in einem tatsächlichen Verhältnis stehen, das ähnlich dem natürlichen Eltern- und Kindesverhältnis auf Dauer gerichtet ist und ein gleichwertiges Band zwischen Verbundenen schafft. Pflegekinder sind im Sinne des Steuer- und Strafrechts Angehörige (§ 11 StGB); i. S. v. § 32 EStG den ehelichen, für ehelich erklärten Adoptivkindern, ehelichen Stiefkindern und nichtehelichen Kindern (jedoch nur im Verhältnis zur leiblichen Mutter) gleichgeordnet.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Pflegekasse
Pflegekrankenversicherung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : IfW | Konsumstruktur | Systemauswahl | Auseinandersetzungsversteigerung | Ertragsisoquanten
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum