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Pflegeeltern
Personen, die zu einem Pflegekind in einem tatsächlichen Verhältnis stehen, das ähnlich dem natürlichen Eltern- und Kindesverhältnis auf Dauer gerichtet ist und eine sittliche Unterordnung schafft. Pflegeeltern sind Angehörige im Sinne des Straf- und Steuerrechts.
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