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Personalfreisetzung

Verringerung der Mitarbeiterzahl einer Unternehmung. Erforderlich, wenn der Personalbestand größer ist als der Personalbedarf. - Maßnahmen: a) Ohne Reduktion der Gesamtbelegschaft: Umsetzung bei partiellen Überkapazitäten, Abbau von Überstunden, Arbeitszeitverkürzung, Kurzarbeit, Rückruf von Lohnaufträgen. - b) Mit Reduktion der Gesamtbelegschaft: Nichtersetzen des natürlichen Abganges (bei Tod, Fluktuation, Pensionierung), Förderung des freiwilligen Ausscheidens durch Abfindungsangebote, Entlassungen. - Vgl. auch Outplacement.

 

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