1. Begriff: Von einer Unternehmung im Rahmen der Fremdfinanzierung aufgenommener Kredit. - Gegensatz: Aktivkredit. - 2. Nach der Goldenen Bankregel (Finanzierungsregel II 2 b)) soll Summe des Passivkredit gleich Summe des Aktivkredits sein. Dies ist nicht zu verallgemeinern; Struktur und Situation der einzelnen Unternehmung sind bestimmend für das Verhältnis von genommenen und gewährten Krediten. Bei Banken z. B. überwiegt stets die Summe der Aktivkredite.