Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Organisationskosten

I. Rechnungswesen: Aufwendungen für die Schaffung einer innerbetrieblichen Funktionsteilung (Organisation) sowie für die dafür benötigten Einrichtungen. Organisationskosten kommen meist einem längeren Zeitraum zugute. - 1. Für Kostenverrechnung zwei Möglichkeiten: a) Aktivieren, so daß Organisationskosten auf dem Wege über die Abschreibungen in die Kostenrechnung eingehen. b) Belasten eines Aufwandsausgleichskontos und Verteilen in angemessenen Teilbeträgen auf die einzelnen Rechnungsabschnitte. - 2. Bilanzierung: In der Handelsbilanz und der Steuerbilanz sind Organisationskosten aktivierungspflichtig, soweit ihnen ein aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand (Wirtschaftsgut) gegenübersteht. In der Handelsbilanz von Kapitalgesellschaften Organisationskosten außerdem aktivierungsfähig, soweit sie Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes sind.
II. Wettbewerbsökonomik: transaction cost economies.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Organisationskonzepte
Organisationskultur

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Erblasserschulden | middleman | IWF | Zivilprozeß | Transparenzprinzip
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum