1. Begriff: Vorgehensweise eines Aktionärs, der bei einer Kapitalerhöhung genauso viele Bezugsrechte verkauft, daß er die ihm aufgrund seiner restlichen Bezugsrechte zustehenden jungen Aktien ohne zusätzlichen eigenen Kapitalaufwand kaufen kann. Durch o.b. bleibt der absolute Anlagebetrag des Aktionärs vor und nach der Kapitalerhöhung gleich, sein Anteil am Kapital des Unternehmens sinkt jedoch. - 2. Berechnung der zu verkaufenden Bezugsrechte: