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Offerte

1. Begriff: Vertragsangebot, Angebot; rechtlich bindend für den Anbieter, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges erklärt wird, etwa durch die Klausel freibleibend (Freizeichnungsklausel) u. ä. Vgl. auch Vertrag I 4 a). - Im kaufmännischen Sprachgebrauch und nach BGB streng zu trennen von Preislisten, Katalogen, Ausstellungsstücken in Schaufenstern und Inseraten, die Aufforderungen zur Abgabe von Offerte sind. - 2. Arten: a) Festofferte: Ein verbindliches, i. d. R. kurzfristiges Angebot; erfolgt auf spezielle Anfrage eines Kunden oder im Rahmen einer Ausschreibung. b) Freibleibende Offerte: Angebot mit Freizeichnungsklausel; die Käuferseite antwortet u. U. mit einer Gegenofferte (Preis), auf die wiederum die Lieferseite antwortet. - 3. Die Offerte zur Einleitung von Außenhandelsgeschäften müssen kurz und klar gehalten, in der Handelssprache des Käufers abgefaßt und auf die ihm geläufigen technischen Standards abgestellt sein.

 

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